Allgemeine  Mietbedingungen

1. Vertragsabschluss (Mietvertrag)

Mit der verbindlichen Buchung des Ferienhauses über den Vermieter, die online, schriftlich oder telefonisch erfolgen kann, kommt es zu einem entsprechenden Vertragsabschluss, der wirksam wird, wenn sämtliche geforderten Angaben vorliegen und die schriftliche Bestätigung zur Buchung durch den Vermieter erfolgte. Das Vertragsverhältnis gilt als aufgehoben, wenn - wie in Ziffer 4 formuliert - die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden.

 

2. Mietgegenstand

Vermietet wird folgendes Objekt: Ferienhaus in Primorska ulica xx, 51252 Klenovica, Kroatien. Das Ferienhaus ist eingerichtet wie auf der Homepage des Vermieters beschrieben (www.ferienhaus-klenovica.de). Dabei ist zu beachten, dass es durch Erneuerungen und/oder Abnutzung des Inventars zu möglichen Abweichungen kommen kann. Das Ferienhaus wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit maximal 8 Personen belegt werden.

 

3. Mietdauer

Das Ferienhaus wird vermietet vom tt.mm.jj, 16:00 Uhr, bis zum tt.mm.jj, 10:00 Uhr.

 

4. Miete und Zahlungsweise

Die Gesamtmiete für den angegebenen Zeitraum beträgt x.xxx EUR. In der Gesamtmiete sind folgende Leistungen und Pauschalen bereits enthalten:

  • Handtuch- und Bettwäscheservice,
  • Kurtaxe,
  • Endreinigung und
  • Nebenkosten (für Strom, Heizung, Wasser, Müll).

Die Vertragsparteien schließen ausdrücklich die Zahlung des Mietpreises mittels Verrechnungsscheck aus. Der Mieter hat nach Abschluss des Mietvertrages eine Anzahlung in Höhe von 20 % der Gesamtmiete innerhalb 7 Tage nach Zusendung des Mietvertrags zu zahlen. Der Restbetrag muss zusammen mit der Kaution spätestens 14 Tage vor Mietbeginn beim Vermieter eingegangen sein. Für den Fall einer kurzfristigen Buchung (ab 2 Wochen vor Reiseantritt) ist der Reisepreis unverzüglich zu überweisen. Der Mietvertrag ist erst gültig, wenn die Anzahlung in Höhe von 20% des Mietpreises vorliegt. Rechnungsland ist Kroatien.

 

5. Sorgfaltspflichten/Inventarliste

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 16.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Eine Anreise ist bis 18:00 Uhr möglich. Eine spätere Anreise ist nur nach vorheriger Absprache möglich.

Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Ist eine frühere Abreise des Mieters geplant, so ist dieser verpflichtet dies dem Vermieter bzw. dessen Vertreter rechtzeitig mitzuteilen. Folgende Arbeiten müssen vom Mieter vor Abreise selbst erledigt werden: Das zuletzt benutze Geschirr in die Spülmaschine einräumen und alle Türen und Fenster zu schließen.

Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln und vor jeglichen Schäden zu bewahren. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen. Die Unterkunft ist vollständig möbliert und eingerichtet sowie im vorgefundenen Zustand zurückzugeben. Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden. Kommen die Mieter diesen Pflichten nicht nach, steht ihnen eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandenden Punkte nicht zu. Die Nutzung des Internet/WLAN erfolgt während der Mietzeit ausschließlich durch den Mieter, alle Vorgänge können auf den Mieter zurückverfolgt werden. Die MAC-Adressen der genutzten Geräte werden gespeichert. Das Rauchen ist innerhalb des Gebäudes nicht gestattet.

 

6. Hausordnung

Das Mitbringen von Haustieren ist nur in Absprache mit dem Vermieter erlaubt. Dies gilt auch für die Besucher der Mieter. Innerhalb des Ferienhauses ist das Rauchen generell nicht gestattet. Zudem sind die Mieter dazu verpflichtet, die vor Ort geltenden Ruhezeiten einzuhalten.

 

7. Rücktritt

Für den Fall des Rücktrittes hat der Mieter folgenden Aufwendungsersatz gegenüber dem Vermieter zu entrichten:

bis 49 Tage vor Mietbeginn: 20% des Mietpreises

bis 35 Tage vor Mietbeginn: 40% des Mietpreises

bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60% des Mietpreises

bis 14 Tage vor Mietbeginn: 80% des Mietpreises

weniger als 14 Tage vor Mietbeginn: 90% des Mietpreises

Die Stornierung muss schriftlich erfolgen, maßgebend ist der Zeitpunkt der Zustellung der Kündigung beim Vermieter. Sollte es dem Vermieter möglich sein das Objekt für den stornierten Zeitraum doch noch anderweitig zu vermieten, so ist in diesem Fall eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20% des Mietpreises zu leisten. Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, ist der gesamte Mietpreis zu entrichten.

 

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.

 

8. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

 

9. Haftung und Pflichten des Vermieters

Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist der Vermieter zur vertragsgerechten Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes verpflichtet. Sollte trotz aller Sorgfalt des Vermieters bzw. durch vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände (Unwetter-katastrophen, Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus etc.) das Ferienhaus nicht, wie vereinbart durch den Mieter genutzt werden können, haftet der Vermieter ausschließlich in Höhe des vereinbarten und gezahlten Mietpreises. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die außerhalb seines Verantwortungsbereiches liegen.

Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für unerlaubte Handlungen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Organe, Angestellte und Arbeitnehmer sowie für Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

10. Bankverbindung des Vermieters

Kontoinhaber:

Name der Bank:

Bankadresse:

IBAN:

SWIFT/BIC:

 

11. Bankverbindung des Mieters (für die Rücküberweisung der Kaution):

 Kontoinhaber:

 Name der Bank:

 IBAN:

 SWIFT/BIC:

 

12. Schlüssel

Dem Mieter werden bei Mietbeginn vom Vermieter bzw. dessen Vertreter folgende Schlüssel übergeben: 2 Schlüssel Haustüre, 2 Schlüssel Wohnungstüre. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

 

13. Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des vorstehenden Satzes.

 

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.

 

15. Rechtswahl

Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das zuständige Amtsgericht in Deutschland zuständig.